5. September 2018

So verhin­dern Unter­nehmer eine Abzocke durch Abmah­nungen

Unter­nehmer und Gründer sehen sich oft mit Abmah­nungen konfron­tiert. Gegen Willkür in diesem Bereich formiert sich derzeit Wider­stand. Schützen wird Unter­nehmer aber nur gute Vorbe­rei­tung.

Text: Midia Nuri

erzeit sorgt die Angst vor Abmah­nungen wegen mögli­cher Verstöße gegen die neue Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) bei vielen Unter­neh­mern für Aufre­gung. Aber auch das Miss­achten anderer, teils schon deut­lich älterer Bestim­mungen bezie­hungs­weise Urteile nutzen auf Abmah­nungen spezia­li­sierte Angreifer, um einen Betrieb zu atta­ckieren und Zahlungen zu fordern. Beson­ders oft geraten Klein­un­ter­nehmer oder Exis­tenz­gründer wegen Wett­be­werbs­ver­stößen, Verlet­zungen von Urheber- und Marken­rechten, Verstößen gegen das Fern­ab­satz­recht oder Verstößen gegen Infor­ma­ti­ons­pflichten ins Visier der Abmahner.

Nie ohne Rück­sprache mit dem Anwalt unter­schreiben

Allen Betrof­fenen sollte klar sein: Da mit der Abmah­nung oft auch eine soge­nannte straf­be­wehrte Unter­las­sungs­er­klä­rung vom Firmen­chef einge­for­dert wird, gehört jeder einzelne Fall in die Hände des Rechts­an­walts. Wer nämlich eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abgibt, schränkt seine künf­tigen Hand­lungs­op­tionen ein und riskiert für die Zukunft hohe Straf­zah­lungen – mögli­cher­weise selbst dann, wenn sich später die Rechts­lage zu seinen Gunsten ändert. Vor der Unter­schrift muss also viel geprüft und abge­wogen werden – aktu­elle Rechts­lage, mögliche schwe­bende Verfahren, konkrete Auswir­kungen auf Finanzen und Tages­ge­schäft im Betrieb. Liegt eine Abmah­nung in der Post, sollte ein Experte für den Unter­nehmer prüfen, wie im konkreten Fall damit umge­gangen wird und worauf der Firmen­chef sich nicht einlassen darf. Ansonsten gilt die Devise: Abmah­nungen möglichst gleich verhin­dern – auch und gerade als Gründer oder Klein­un­ter­nehmer.

Gute Vorbe­rei­tung ist der beste Schutz vor Abmah­nung

Im Schnitt mehr als eine Abmah­nung pro Jahr erhalten Online-Händler, insbeson-dere nach der Exis­tenz­grün­dung, so das Magazin „impulse“. Natür­lich können und sollten Unter­nehmer alles dafür tun, die Wahr­schein­lich­keit einer Abmah­nung zu senken, indem sie alle wich­tigen Details beachten – als Händler am besten vor dem Launch des Shops oder eben wie bei der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung gleich mit Inkraft­treten neuer Rege­lungen.

Dabei leisten der Rechts­an­walt und auch der Steuer­berater wert­volle Unter­stüt­zung. Immer noch viel zu oft sind beispiels­weise umsatz­steu­er­liche Klein­un­ter­nehmer über­rascht, dass sie wegen fehlender Mehr­wert­steu­er­an­gabe in Rech­nungen abge­mahnt werden. Es gibt einige Fehler, die zu Abmah­nungen gera­dezu einladen, sich aber im Gespräch mit Steuer­berater oder Anwalt gleich hätten vermeiden lassen.

Peti­tion könnte Ände­rungen bei Abmahn­recht anstoßen

Manchmal ist der Fall natür­lich kompli­ziert und die Anpas­sung an neues Recht aufwändig, wie gerade die DSGVO zeigt. Daher formiert sich nun poli­ti­scher Wider­stand gegen will­kür­lich orga­ni­sierte Abmah­nungen. Der Immo­bi­li­en­mak­lerver-band etwa unter­stützt demons­trativ eine derzeit online laufende Peti­tion im Bundestag, deren Ziel ist, gezielte Abmahn­wellen gegen kleine Betriebe zu unter­binden. 950.000 Unter­schriften wollen die Petenten für ihre Forde­rungen sammeln, beispiels­weise die Abmahn- und Klage­be­fugnis von Vereinen und Mitbe­wer­bern einzu­schränken. Dass sich poli­tisch etwas bewegen könnte, darf aber kein Grund für Firmen­chefs sein, ihre recht­li­chen Pflichten weniger sorg­fältig zu erfüllen. Selbst wenn wie vorge­schlagen manche Verbände in der Möglich­keit einge­schränkt werden, Abmah­nungen auszu­spre­chen – es wird auch weiter solche mit aner­kannt berech­tigten Inter­essen geben, etwa Verbrau­cher­ver­bände. Pein­lichst genau die Vorgaben einzu­halten oder zumin­dest alles Wich­tige verant­wort­lich umzu­setzen, bleibt also weiter die Devise. Und auch, wenn mal etwas schief­ge­laufen ist: nichts ohne Rück­sprache mit dem Anwalt unter­schreiben.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg